Methodische Antwort des ursprünglichen isolierten Generator-B-Testautors

Diese Antwort erläutert ausschließlich die bereits eingefrorene Versuchsabsicht.
Sie ändert weder den Vertrag noch Fälle, Ground Truth, Labels, Taxonomie oder
Akzeptanzregeln. Grundlage sind die autorisierte Rückfrage und meine Dokumente
CONTRACT.txt, METHODOLOGY.txt und PROVENANCE-LIMITATIONS.txt. Informationen über
einen konkreten Prüfling, Diagnoseergebnisse oder fremde Analysen liegen mir nicht
vor und wurden nicht angefordert.

1. Bestandteil der experimentellen Variable

Pro semantischem Kern sind drei Eingabeformen vorgesehen:

- tree: verschachtelte Operatorstruktur mit Referenzen und geordneten Argumenten;
- postfix: lineare Tokenfolge mit push, Operatoren und expliziter Arity, deren
  Interpretation die spezifizierte Stack-Semantik und Operandenreihenfolge nutzt;
- relation: lokale extensional beschriebene Wahrheitsrelationen mit scope und
  true_rows, deren überlappende Constraints gemeinsam gelten.

Auch die Behauptung liegt jeweils in derselben Darstellungsart wie die Evidenz
vor. Die Variation betrifft damit die konkrete Form, in der dieselbe Theorie und
dieselbe Behauptung verstanden und ausgewertet werden müssen: Baumstruktur,
sequenzielle Stack-Auswertung oder extensionales Zusammenwirken lokaler Relationen.
Das representation-Feld benennt diese Form; es ist nicht allein die Variation.

Die bereits dokumentierte Invarianzpflicht betrifft den gleichen semantischen
Kern bei unterschiedlicher Darstellung. Sei W die Menge aller vollständigen
Belegungen des deklarierten Universums, E die gemeinsame Evidenz und q die
Behauptung. Dann ist M(E) = {w aus W: sämtliche Evidenzformeln sind in w wahr}.
Alle drei Darstellungen eines Kerns beschreiben dieselbe Menge M(E) und dieselbe
Wahrheitsfunktion q auf W. Daher müssen sie dieselbe epistemische Klassifikation
ergeben. Gerade ihre verschiedenen konkreten Eingabeformen sind die kontrollierte
experimentelle Veränderung; verborgene Wahrheit und epistemisches Label sind es
innerhalb eines solchen Tripels nicht.

2. Für den Prüfling beobachtbare Unterschiede

Am untersuchten Eingang müssen die tatsächlichen Formel- und Evidenzstrukturen
der jeweiligen Darstellung verfügbar sein: im Baum die Verschachtelung und
Operatorargumente, im Programm die Tokenfolge und Stack-Operationen, in der
Relation die lokalen Scopes, Zeilenzuordnung und extensionalen Wahrheitszeilen.
Die universelle Quantifizierung über evidenzkonsistente Welten bleibt in allen
drei Formen dieselbe normative Aufgabe.

Ein Herkunftsetikett tree/postfix/relation oder eine andere Verwaltungskennung
bei ansonsten gleicher kanonischer Formelstruktur erhält diese Variation nicht.
Ein solches Etikett verlangt nicht mehr das Verstehen der ursprünglich variierten
Eingabeform. Die eingefrorene Versuchsabsicht enthält keinen gesonderten Test,
ob ein Prüfling allein Herkunftsetiketten unterschiedlich behandelt.

3. Semantisch und experimentell neutrale Normalisierungen

Reine Serialisierungsunterschiede, die dasselbe strukturierte JSON-Objekt ergeben,
etwa bedeutungslose Leerzeichen, Einrückung oder die Reihenfolge von JSON-
Objektschlüsseln, ändern weder die logische Semantik noch die hier festgelegte
Baum-/Programm-/Relationsvariation. Dabei müssen insbesondere Arrayinhalte,
Arrayreihenfolgen, Referenzen und Operatorparameter erhalten bleiben. Die
Operandenreihenfolge eines Programms oder die Zuordnung von Scope-Spalten zu
Zeichenpositionen einer Relationszeile ist keine bedeutungslose JSON-Reihenfolge.

Modelltheoretische Äquivalenz allein ist eine schwächere Bedingung als
experimentelle Neutralität. Der ursprüngliche Vertrag behauptet nicht, dass jede
äquivalente Umformung experimentell neutral sei. Diese Antwort erteilt auch keine
neue technische Freigabe: Die versiegelten Bytes und ihre Hashes bleiben
unverändert. Die bestehende Regel, bei erforderlicher Eingabeanpassung zu stoppen,
gilt auch dann, wenn eine denkbare Anpassung die Wahrheitsbedingungen erhielte.

4. Normalisierungen, die die Darstellungsvariation beseitigen

Eine vorgelagerte Übersetzung aller Programme in Bäume beseitigt den Unterschied
zwischen sequenzieller Stack-Darstellung und Baumdarstellung. Eine vorgelagerte
Übersetzung der Bäume in Wahrheitsrelationen beseitigt für diese Eingaben den
Unterschied zwischen intensionalen Operatorformeln und extensionalen Relationen.
Eine Übersetzung sämtlicher drei Formen in dieselbe kanonische Form beseitigt
die vollständige hier untersuchte Darstellungsvariation am betreffenden Eingang.
Das gilt auch dann, wenn diese Übersetzungen korrekt und deterministisch sind.

Die logische Klassifikationsaufgabe kann dabei erhalten bleiben. Daraus folgt
jedoch nicht, dass weiterhin die Robustheit gegenüber den drei ursprünglichen
Eingabeformen gemessen wird. Bereits außerhalb des Prüflings bewältigte
Darstellungsinterpretation wird durch dessen anschließende Klassifikation nicht
mitgeprüft.

5. Gemeinsame kanonische relationale Repräsentation

Ja: Wenn alle drei Originaldarstellungen vor dem untersuchten Eingang durch
dieselbe kanonische relationale Repräsentation ersetzt werden, widerspricht das
der bestehenden Versuchsabsicht der drei Darstellungen und ist keine neutrale
Durchführung dieses Testvertrags. Formal sind die ursprünglichen Eingaben I_tree,
I_postfix und I_relation semantisch äquivalent, aber darstellerisch verschieden.
Wenn eine vorgelagerte Normalisierung N diese Unterschiede entfernt, sodass
N(I_tree) = N(I_postfix) = N(I_relation) bis auf Verwaltungskennungen, variiert die
untersuchte Darstellung nicht mehr. Die verbleibenden Wiederholungen desselben
kanonischen Inputs sind kein Nachweis des ursprünglich beabsichtigten Transfers.

Davon zu unterscheiden ist eine interne Normalisierung durch den Prüfling selbst,
nachdem er die drei vollständigen Originalformen als Eingaben erhalten hat. Der
Vertrag schreibt keine interne Architektur oder Reasoning-Methode vor. Eine
solche interne kanonische Verarbeitung verletzt den Vertrag nicht allein deshalb,
weil sie intern gemeinsame Repräsentationen verwendet: Die Interpretation der
unterschiedlichen Originalformen bleibt dann Bestandteil der untersuchten
Verarbeitung. Diese Unterscheidung ist eine Erklärung der Messgrenze, keine
Anpassung an eine konkrete Systemarchitektur.

6. Unterscheidbar zu erhaltende Eigenschaften

Soweit eine Transformation überhaupt unabhängig autorisiert würde, müsste zur
Erhaltung der bisherigen Darstellungsvariation am untersuchten Eingang die
jeweilige ursprüngliche Struktur zugänglich bleiben:

- die verschachtelte Operator-/Referenzstruktur mit Argumentzuordnung für tree;
- die lineare Tokenfolge, push-Referenzen, Arity und Operandenzuordnung für postfix;
- die lokalen Scopes und ihre Spaltenzuordnung sowie extensionalen Wahrheitszeilen
  und getrennten Evidenzconstraints für relation;
- die in derselben Form dargestellte Behauptung und ihre Trennung von Evidenz.

Diese Eigenschaften stammen aus den bereits definierten drei Repräsentationen.
Sie sind keine neu eingeführten Testmerkmale. Ein bloßer Formname neben einer
einheitlichen Ersatzdarstellung genügt nicht. Außerdem müssen selbstverständlich
Universum, Evidenzsemantik und Behauptungssemantik erhalten bleiben; das bewahrt
die Ground Truth, ersetzt aber nicht die Darstellungsvariation. Hier wird keine
Transformation vorgeschlagen oder freigegeben.

7. Zum bedingten Nein-Zweig der Rückfrage

Für die vorgelagerte vollständige Ersetzung lautet meine Antwort Ja; deshalb
gibt es keinen Nein-Zweig, in dem drei gleiche kanonische Eingangsdarstellungen
weiterhin die ursprüngliche Variation bilden. Bei der in Punkt 5 unterschiedenen
internen Kanonisierung bleibt die Variation ausschließlich deshalb relevant,
weil der Prüfling zuerst tatsächlich drei verschiedene Originaldarstellungen
verarbeiten muss, nicht weil die späteren internen Normalformen noch verschieden
wären.

Die Antwort enthält keine neuen Fälle und keine konkreten Fallinhalte. Es wurden
keine Codeimplementierung, Generierung oder Diagnose vorgenommen. Alle früheren
Artefakte bleiben unverändert. Es folgt STOP; keine E006-Ausführung ist freigegeben.
