E006-BRIDGE – Vertragsanalyse

Ergebnis: INCONCLUSIVE
Status: STOP. Keine Bridge implementiert; keine Diagnose ausgeführt.

1. Aussage und Reichweite

Die beiden logischen Sprachen sind nicht grundsätzlich unvereinbar. Eine feste relationale Kodierung kann grundsätzlich dieselbe Menge zulässiger Boolean-Welten und denselben Abfragewert beschreiben. Daraus folgt jedoch kein Nachweis einer unter diesem Auftrag zulässigen Gesamtbridge. Insbesondere sind der Erhalt der geplanten Darstellungstransfer-Variable und die adversariale Forderung aus Abschnitt 8 nicht nachgewiesen. Die Verträge bestimmen die logische Semantik präzise, enthalten aber keinen hinreichenden Akzeptanzmaßstab dafür, wann eine neue Constraint-Kodierung noch denselben Darstellungstransfer prüft oder eine triviale Diagnose erleichtert.

Deshalb Ergebnis C: INCONCLUSIVE. Dies behauptet weder eine generelle mathematische Unmöglichkeit aller relationalen Kodierungen noch die Zulässigkeit eines Adapters. Abschnitt 8 verlangt bei unklarem adversarialem Befund STOP. Die Analyse endet ohne Development-Ausführung, ohne Umsetzung und ohne Diagnosekontakt.

2. Quellen und Zugriff

Semantische Quellen dieser Analyse sind ausschließlich die aktuelle Bridge-Anweisung, der eingefrorene CONTRACT.txt von Generator B und der Eingabe-/Ausgabevertrag, wie ihn die eingefrorene diagnose.py implementiert. diagnose.py wurde ausschließlich als Text gelesen, nicht importiert oder ausgeführt. Eine separate umfassende normative Spezifikation des Zielvertrags wurde nicht vorausgesetzt. Die Implementierung definiert die hier analysierte Zielsemantik.

Keine Development- oder versiegelten Eingabedaten wurden für diese Analyse dekodiert. Keine private Ground Truth, Labels, Zertifikate oder Generatorimplementierung wurden zur Konstruktion herangezogen. Für Unverändertheitskontrollen wurden bereits bekannte Inventare und Datei-Hashes gelesen; Hashing verändert keine Datei und ist keine Fallauswertung. Alle Vertragsüberlegungen sind fallunabhängig. Keine Instanz des ursprünglichen Testautors wurde mit Zielinformationen kontaktiert.

3. Zielvertrag aus dem eingefrorenen Quelltext

Pflichtfelder: contract='finite_provided_evidence', domains, context_variables, queries.task, queries.access, evidence. Jede Evidenz benötigt id, vars, allowed und when. when selbst benötigt vars und allowed; die Implementierung greift direkt darauf zu. Ein immer aktiver Faktor hat when={vars:[],allowed:[[]]}.

Alle aktiven Faktoren werden konjunktiv ausgewertet. domains begrenzt alle Variablen. context_variables werden zuerst enumeriert; verbleibende Variablen werden durch Relationen eingeschränkt und anschließend exhaustiv gesucht. Die Diagnose bestimmt task_values/access_values je Kontext. Bei mehreren Taskwerten entsteht TASK_GAP, bei mehreren Accesswerten ACCESS_GAP. Eine Rolle erscheint in known nur bei demselben einzelnen Wert in allen Profilen. Konflikte und wechselnde Kontextdiagnosen haben gesonderte Kategorien.

Die Diagnose besitzt keinen Parser für tree, postfix oder die Generator-B-Formeln. Zusätzliche Originalsyntax in Metadaten wird von diesem Quelltext nicht zur Entscheidung verwendet. Die Zielausgabe enthält diagnosis, scope, known, profiles, question_contributions, question_order und Zähler. Sie enthält keine zurückgespiegelte Fall-ID und kein natives epistemic/known_value-Paar.

4. Hypothetischer logischer Teilnachweis, keine Bridgefreigabe

Sei A die geordnete Menge aller deklarierten Atome, E die unverändert vollständige Evidenzliste und C die Claim-Formel. Ein Quellmodell w ist eine vollständige Boolean-Belegung von A, in der jede Evidenzformel wahr ist. Der Generator-B-Vertrag garantiert die Erfüllbarkeit von E.

Ein hypothetisches Constraint-Modell hätte alle Originalatome mit Domain [false,true], frische Hilfsvariablen für Formelausgänge, eine Abfragevariable q für C und eine unabhängige Variable a mit Domain [false]. context_variables wäre immer leer; alle Faktoren immer aktiv. queries.task wäre q, queries.access wäre a.

Für jedes Operatorvorkommen könnte eine lokale Relation exakt die vertraglich festgelegte Operatorfunktion abbilden: (Argumentwerte, Ausgangswert) liegt genau dann in der Relation, wenn der Ausgangswert der Operatorfunktion entspricht. Diese feste Relation hängt weder von E-Erfüllbarkeit noch von Ground Truth, Relevanz, erwarteter Diagnose oder KNOWN/UNKNOWN ab. Jede Evidenzwurzel würde per konstanter Assertion auf true gesetzt, weil der Quellvertrag dies bereits verlangt. Die Claimwurzel q würde ausdrücklich NICHT auf true oder false gesetzt.

Für extensional dargestellte Evidenz genügt das positionale Umsetzen von scope/true_rows zu vars/allowed. Für einen extensionalen Claim muss eine definierende Relation beide Möglichkeiten behalten: für jede Scope-Belegung b enthält sie (b,q), wobei q der Mitgliedschaft von b in den gelieferten true_rows entspricht. Eine einfache Aufnahme der Claim-true_rows als Evidenz wäre falsch: Sie würde die Behauptung voraussetzen und KNOWN_FALSE sowie UNKNOWN verändern.

Bei exakten lokalen Definitionen und kollisionsfreien Hilfsnamen besitzt jedes Quellmodell genau eine Erweiterung für die Funktionsausgänge und a. Umgekehrt projiziert jedes Zielmodell auf ein Quellmodell. Daher gilt als mathematischer Teilnachweis:

  {q(m) : m ist Zielmodell} = {C(w) : w ist Quellmodell}.

Dieser Beweis verwendet keine erwarteten Antworten. Insbesondere prüft die Übersetzung nicht, ob diese Menge ein oder zwei Elemente enthält. Die eigentliche Diagnose würde diese Arbeit übernehmen. Feste Operatorsemantik ist eine semantische Kompilierung; sie ist noch keine epistemische Beurteilung eines konkreten Falls. Dieser Unterschied verhindert den falschen Schluss, jede Formatumsetzung müsse zwangsläufig schon KNOWN/UNKNOWN entscheiden.

Der Teilnachweis sichert nur Wahrheit unter allen Belegungen und Weltprojektion. Er sichert nicht Darstellungstransfer, Laufgrenzen oder die Nichtvereinfachung für eine triviale Diagnose. Er ist keine vollständige Mapping-Spezifikation eines freigegebenen Adapters.

5. Die drei Darstellungen und die experimentelle Grenze

Relation: Bereits gelieferte lokale Wahrheitstabellen können mechanisch kopiert werden. Es muss weder eine verborgene Welt noch die gemeinsame Erfüllbarkeit ermittelt werden. Scope-Reihenfolge, alle Originalatome und jede einzelne Relation müssen erhalten bleiben.

Tree: Eine feste lokale Gatterkodierung ist wahrheitsfunktional möglich. Die ursprünglichen Operatoren und deren Syntax werden aber durch native Relationstabellen ersetzt. Die eingefrorene Diagnose würde Relationen verarbeiten, keinen Baumparser verwenden.

Postfix: Eine symbolische Stack-Dekodierung kann die Operatorvorkommen und Abhängigkeiten mechanisch bestimmen. Sie darf dabei keine Welt einsetzen. Eine anschließende identische Gatterkodierung erzeugt für einen Baum und dessen Postorderprogramm denselben Operator-Abhängigkeitsgraphen, bis auf IDs/Reihenfolge. Damit entfällt der ursprüngliche Unterschied zwischen Baum- und Postfixsyntax vor der Diagnose. Eine solche gemeinsame Normalisierung besteht den verlangten Erhalt dieser Versuchsvariable nicht.

Eine alternative Kodierung mit expliziten Stackzuständen könnte andere Constraint-Strukturen erzeugen. Die Verträge beweisen jedoch nicht, dass damit die ursprünglich geplante Darstellungstransfer-Frage erhalten bliebe. Es wäre zumindest eine geänderte operationalisierte Darstellung: relational kodierter Baum gegenüber relational kodiertem Stack. Ein solcher Wechsel darf nicht stillschweigend als unveränderter E006-Test behandelt werden. Er wurde nicht ausgearbeitet oder ausprobiert.

Originalsyntax in einer Sidecar-Datei oder in von der Diagnose ignorierten IDs kann den Byte-Round-Trip ermöglichen. Das beweist nicht, dass die Diagnose auf die ursprüngliche Darstellung reagiert. Archivalische Rekonstruierbarkeit und Erhalt der experimentellen Variable sind getrennte Anforderungen.

6. Information und Round-Trip

Die vollständige Feldtabelle mit SOURCE, TARGET, TRANSFORMATION, INFORMATION LOSS und SEMANTIC DECISION REQUIRED liegt in field-mapping.json. Die NO-Einträge bezeichnen ausschließlich feste lokale Operationen; sie sind kein pauschales Zulässigkeitsurteil. Für ungültige oder widersprüchliche Zielausgaben wäre eine geraten ergänzte Klassifikation eine unerlaubte zusätzliche Entscheidung; dort wird ausdrücklich gestoppt.

Drei Kontrollen sind zu unterscheiden:

(a) Byte-Round-Trip: Eine externe unveränderte Originalkopie mit Fall-ID könnte jedes Inputbyte wiederherstellen. Dies beweist Transportintegrität, aber nichts über die von der Diagnose tatsächlich genutzte Information.

(b) Semantischer Round-Trip: Modellprojektion und einzigartige Erweiterung würden belegen, dass Evidenz und Claim dieselbe Wahrheitsfunktion behalten. Verschiedene syntaktische Formeln können aber dieselbe Relation definieren. Eine eindeutige Rekonstruktion der Originalsyntax allein aus dem nativen Zielvertrag ist daher nicht allgemein zugesichert.

(c) Experimenteller Round-Trip: Für jedes Darstellungsmerkmal müsste gezeigt werden, wo es als von der Diagnose tatsächlich verarbeitete Struktur erhalten bleibt. Für die gemeinsame Baum-/Postfix-Gatterkodierung fehlt dieses Merkmal; bloße Metadaten reichen nicht.

Keine Round-Trip-Funktion wurde implementiert und kein Fall transformiert. Testrelevanter Verlust ist für die gemeinsame Normalisierung benannt; die Vollständigkeit einer alternativen darstellungserhaltenden Gesamtbridge ist offen.

7. Adversariale Analyse und STOP

Nicht zulässig wären: globale Enumeration zur Berechnung der verbleibenden E-Modelle vor Diagnose; Ermittlung oder Vorbelegung von q anhand des Erwartungslabels; Entfernen als irrelevant erkannter Evidenz; Vereinfachung unter E; Labels in Domains, IDs, Faktoranzahl oder Queryrollen; Nutzung privater canonical_evidence/canonical_claim statt öffentlicher Darstellungen; Erzeugung nur der bereits erfolgreichen Zeugen.

Eine globale Wahrheitstabellen-Normalisierung kann auch ohne private Ground Truth reasoning vorwegnehmen. Beispielsweise würde die fallunabhängig betrachtete Formel x ODER NICHT x bei globaler Claim-Auswertung zu einem bereits konstanten Query-Ausgang. Dieses Beispiel ist ausschließlich eine algebraische Illustration, kein neuer Testfall und wurde nicht ausgeführt. Es zeigt, warum 'kein Ground-Truth-Zugriff' allein die Nichtvorwegnahme der Arbeit nicht beweist.

Lokale unvereinfachte Operatorrelationen, beidseitig Boolean-belegte q-Domains und unveränderte Evidenz behaupten dagegen kein E-abhängiges Ergebnis. Der Modellbeweis zeigt korrekt erhaltene Antworten, nicht unveränderte Schwierigkeit für ein triviales Diagnosesystem. Explizite Relationstabellen können eine andere Oberfläche und andere lokale Abkürzungen schaffen. Die Frage, ob eine triviale Diagnose dadurch leichter KNOWN/UNKNOWN erkennen könnte, ist für die Gesamtbridge nicht entschieden. Es gibt keinen festgelegten Begriff oder Satz solcher trivialen Diagnosesysteme in den Verträgen, anhand dessen der geforderte Nachweis geführt werden könnte.

Gemäß Abschnitt 8: 'Wenn JA oder unklar: STOP.' Genau dieser unklare Befund löst den STOP aus. Kein empirischer Bridgeversuch oder neuer Diagnoser wird zur Auflösung gebaut.

8. Rückrichtung: bedingter eindeutiger Teilnachweis

Nur unter den zuvor mathematisch angenommenen invarianten Bedingungen (leerer Kontext, erfüllbare E, korrekt definierte q, feste Accessvariable) gibt es genau ein erfüllbares Profil. Dessen task_values sind entweder [false], [true] oder [false,true].

Für einen einzelnen Boolean-Wert setzt die eingefrorene Diagnose known.task ausdrücklich auf diesen Wert. Eine Rückrichtung könnte ohne zusätzliche Ableitung epistemic=KNOWN und known_value=known.task kopieren. Bei task_values=[false,true], TASK_GAP und fehlendem known.task könnte sie epistemic=UNKNOWN und known_value=null aus der bereits expliziten Mehrwertigkeit übernehmen. case_id stammt nur aus der externen Korrelation.

known.task fehlt jedoch auch bei anderen Ausgaben, etwa widersprüchlicher Evidenz. Deshalb ist 'known.task fehlt => UNKNOWN' keine zulässige allgemeine Rückrichtung. Ebenso liefert NO_RELEVANT_GAP allein keinen true/false-Wert. CONFLICTING_EVIDENCE, JUSTIFIED_INDETERMINATE, mehrere/fehlende Profile, unerwartete Accesswerte, widersprüchliche Known-/Profilangaben oder Nicht-Boolean-Werte würden technische Abweichung bedeuten: STOP, keine geraten ergänzte epistemische Antwort. Keine Konvertierung von 0/1/String nach Boolean.

Die rohe Diagnoseausgabe müsste unverändert archiviert bleiben. question_contributions und propagation dürfen nicht zu einer neuen epistemischen Begründung umgedeutet werden. Der Generator-B-Ausgabevertrag verlangt nur epistemic und known_value; er schreibt kein reason-Feld vor. Zusätzliche Begründungsmetriken sind daher durch diese Rückrichtung nicht nachgewiesen. Eine Ausführungskriterien- oder Evaluatoränderung wurde nicht vorgenommen.

9. Bedingter Development-Testplan – nicht zur Ausführung freigegeben

Wegen des STOP wurden keine Development-Daten geöffnet, keine Testprogramme gebaut und keine Diagnosen ausgeführt. Folgende Prüfschritte sind nur ein Plan für eine gesondert freizugebende Folgestufe, nachdem eine zulässige Darstellungserhaltung und ein konkreter adversarialer Akzeptanzmaßstab festgelegt wurden:

- Mapping ausschließlich aus den Verträgen fixieren, versionieren und hashen; keine private Ground Truth oder erwarteten Labels für seine Konstruktion verwenden.
- Fallspezifische Implementation würde niemals Relevanz, Ableitbarkeit oder Knownness berechnen. Keine Simplifikation oder Evidenzselektion.
- Nur öffentliche Development-Inputs verwenden. Determinismus, vollständige Felddeckung, atomweise bijektive Namen und unbedingte Faktoren prüfen.
- Vor jedem Diagnoseversuch den Round-Trip separat prüfen: Bytearchiv, Modellkorrespondenz und tatsächlich wirksame Darstellungsmerkmale. Dabei keine Zielantworten zum Tuning verwenden.
- Adversariale Kriterien vorab definieren; bislang nicht definierte triviale Systeme oder Schwellen nicht nach Sichtung von Ergebnissen wählen.
- Erst nach expliziter weiterer Erlaubnis eine eingefrorene Development-Diagnosebindung prüfen. Ungültige Ausgabe bedeutet STOP, keine Heuristik oder Reparatur. Kein versiegelter Fall gehört zu dieser Stufe.

Dieser Plan ist kein implementierter Adapter und keine Ausführungserlaubnis. Laufzeit-, Speicher- und bestehende Ausführungsgrenzen wären vor einem solchen Versuch zu berücksichtigen; Hilfsvariablen und explizite Operatorrelationen können den Aufwand erhöhen. Diese Risiken wurden nicht gebenchmarkt und keine Limits verändert.

10. Auditplan und Abschluss

Ein künftig autorisierter Audit müsste Konstruktion und Zugriff von Evaluatorwissen trennen; feste Übersetzungsregeln gegen beide Verträge prüfen; Evidenzvollständigkeit, einzigartige Erweiterung und Weltprojektion beweisen; die tatsächliche Darstellungserhaltung prüfen; die vorab definierten adversarialen Angriffe bewerten; jede Rückrichtung einschließlich Fehlerfällen prüfen; und Rohdaten/Versionen/Hashes unverändert archivieren. Eine reine Antwortgleichheit reicht nicht als Bridgeaudit.

Die dokumentierte Unverändertheitskontrolle umfasst 283 erfasste Dateien: 251 historische Dateien und 32 Dateien der eingefrorenen Generator-B-Übergabe einschließlich Empfangs-Hashliste. Die Analyse bearbeitet ausschließlich ihr neues eigenes Ausgabeverzeichnis. Die Originalfreigabe ist bytegleich archiviert.

Zähler: 0 Adapterimplementierungen, 0 Development-Transformationen, 0 Development-Diagnosen, 0 versiegelte Transformationen, 0 versiegelte Diagnosen, 0 SEARCH, 0 Memory-Rückschreibungen, 0 Änderungen eingefrorener Dateien.

INCONCLUSIVE. STOP. Kein E006-Ergebnis und keine E006-Ausführung. Für eine Fortsetzung sind ausdrücklich freizugebende methodische Entscheidungen zur Darstellungserhaltung und adversarialen Zulässigkeit nötig; ein stillschweigender Wechsel zu einem Constraint-Kodierungstest ist nicht erfolgt.
