AUFTRAG: E006-BRIDGE – VERTRAGSKOMPATIBILITÄT

STATUS

Generator B ist abgeschlossen und formal geprüft.

Generator-B-Artefakte bleiben eingefroren.

Der versiegelte E006-Test wurde NICHT ausgeführt.

Kein versiegelter Fall wurde der Diagnose übergeben.

Festgestellte Inkompatibilität:

Generator B:
- Boolean-Aussagen
- drei Darstellungen pro semantischem Kern

Eingefrorene Diagnose:
- akzeptiert ausschließlich `finite_provided_evidence`

Es existiert derzeit KEINE freigegebene Bridge.

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1. ZIEL
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Noch KEINEN Adapter implementieren.

Zunächst formal untersuchen, ob überhaupt eine
SEMANTIKERHALTENDE MECHANISCHE ABBILDUNG

Generator-B-Eingabe
→ finite_provided_evidence

möglich ist.

Die Bridge darf keinerlei epistemische Diagnose vorwegnehmen.

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2. HARTE GRENZE
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NICHT VERÄNDERN:

- Generator B
- Generator-B-Development-Daten
- versiegelte Generator-B-Testdaten
- Generator-B-Ground-Truth
- eingefrorene Diagnose
- alten epistemischen Pilot
- dessen Artefakte
- bestehende Colony-Versionen

Keine versiegelten E006-Testfälle diagnostizieren.

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3. ERLAUBTE ANALYSE
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Untersuche ausschließlich:

A. Generator-B-Eingabevertrag

B. finite_provided_evidence-Vertrag

C. Generator-B-Ausgabevertrag

D. Diagnose-Ausgabevertrag

E. notwendige syntaktische Transformationen

F. mögliche semantische Transformationen

Für jedes Feld dokumentieren:

SOURCE
TARGET
TRANSFORMATION
INFORMATION LOSS
SEMANTIC DECISION REQUIRED: YES/NO

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4. ENTSCHEIDENDE REGEL
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Eine Bridge ist nur zulässig, wenn die Transformation:

- deterministisch
- vollständig spezifiziert
- verlustfrei bezüglich testrelevanter Information
- unabhängig von Ground Truth
- unabhängig von erwarteter Diagnose
- unabhängig von KNOWN/UNKNOWN
- unabhängig von Relevanzbewertung
- unabhängig von Ableitbarkeit

ist.

Die Bridge darf NICHT entscheiden:

- welche Evidenz relevant ist
- welche Aussage wahr ist
- welche Aussage ableitbar ist
- welche Information ausreichend ist
- welche Relation epistemisch entscheidend ist
- ob KNOWN oder UNKNOWN vorliegt

Sobald eine solche Entscheidung notwendig wäre:

STOP.

Ergebnis:

SEMANTIC BRIDGE NOT ADMISSIBLE.

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5. DARSTELLUNGEN

Besonders prüfen, ob die drei Generator-B-Darstellungen
unabhängig und mechanisch nach finite_provided_evidence
überführt werden können.

Die Transformation darf die drei Darstellungen NICHT
vor der Diagnose auf eine gemeinsame semantische
Normalform reduzieren, wenn dadurch der geplante
Darstellungstransfer-Test verloren geht.

Falls eine Normalisierung die experimentelle Variable
beseitigen würde:

STOP.

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6. DEVELOPMENT ONLY

Falls eine formal zulässige Bridge theoretisch möglich erscheint:

Noch NICHT mit versiegelten Testfällen prüfen.

Ausschließlich Generator-B-Development-Daten verwenden.

Ground Truth darf nicht zur Konstruktion der Bridge verwendet werden.

Die Bridge muss allein aus den beiden Schnittstellenverträgen ableitbar sein.

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7. ROUND-TRIP / INFORMATION TEST

Falls technisch möglich, spezifizieren:

Generator-B-Eingabe
→ Bridge
→ finite_provided_evidence

und prüfen, welche Information erhalten bleibt.

Wenn eine inverse oder kanonische Rekonstruktion sinnvoll möglich ist,
diese zur Kontrolle verwenden.

Jeder Informationsverlust muss dokumentiert werden.

Testrelevanter Informationsverlust:

FAIL / STOP.

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8. ADVERSARIAL BRIDGE TEST

Prüfen, ob die Bridge versehentlich selbst die Lösung kodiert.

Insbesondere:

Könnte ein triviales Diagnosesystem allein anhand der von der Bridge
erzeugten Struktur leichter KNOWN/UNKNOWN bestimmen als anhand der
ursprünglichen Generator-B-Evidenz?

Wenn JA oder unklar:

STOP.

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9. OUTPUT-BRIDGE

Dasselbe für die Rückrichtung prüfen:

Diagnoseausgabe
→ Generator-B-Evaluatorvertrag.

Die Übersetzung darf keine epistemische Interpretation ergänzen.

Wenn beispielsweise eine Diagnoseausgabe nicht eindeutig auf die
Generator-B-Bewertung abbildbar ist:

STOP.

Nicht raten.
Nicht heuristisch klassifizieren.

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10. ERGEBNISKLASSEN

Der Bericht darf ausschließlich zu einem dieser Ergebnisse kommen:

A. BRIDGE FORMALLY ADMISSIBLE

Eine rein mechanische, semantikerhaltende Abbildung ist möglich.

B. BRIDGE NOT ADMISSIBLE

Die Transformation würde epistemische oder semantische Arbeit übernehmen.

C. INCONCLUSIVE

Die Verträge reichen für einen formalen Nachweis nicht aus.

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11. KEINE IMPLEMENTIERUNG

Auch bei:

BRIDGE FORMALLY ADMISSIBLE

noch KEINEN Produktionsadapter bauen.

Nur:

- Mapping-Spezifikation
- formale Begründung
- Risiken
- Development-Testplan
- Auditplan

erstellen.

Danach STOP.

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12. ABSOLUTE STOP-BEDINGUNG

Keine versiegelten E006-Testdaten:

- an Diagnose übergeben
- probeweise transformieren und diagnostizieren
- für Adapteroptimierung verwenden
- auswerten

Nach Abschluss der Vertragsanalyse:

STOP.

Bericht vorlegen.