E006 – Abschluss der Kompatibilitätsprüfung

E006 EXECUTION STATUS:
NOT EXECUTED

GENERATOR-B STATUS:
VALID / SEALED

CURRENT DIAGNOSIS STATUS:
UNCHANGED

COMPATIBILITY:
INCOMPATIBLE WITH GENERATOR-B REPRESENTATION CONTRACT

CANONICAL PREPROCESSING BRIDGE:
NOT ADMISSIBLE

Grund
Eine vorgelagerte Transformation sämtlicher Originaldarstellungen in dieselbe kanonische Relation würde die vom unabhängigen Testautor beabsichtigte Darstellungsvariation vor dem Prüfling beseitigen. Die unveränderte Autorantwort ist verbindliche Erklärung des Testvertrags. Interne Kanonisierung durch einen Prüfling wäre zulässig, sofern dieser zunächst die vollständigen jeweiligen Originalformen verarbeiten muss.

Methodische Schlussfolgerung
Der dokumentierte 48/48-Pilot bleibt innerhalb seines präregistrierten Testraums gültig. E006 zeigt weder PASS noch FAIL der epistemischen Diagnose. Vor Testausführung wurde eine Repräsentationsgrenze festgestellt: Das eingefrorene Instrument akzeptiert ausschließlich finite_provided_evidence und kann den unabhängigen Representation-Shift-Test nicht in Originalform entgegennehmen. Diese Grenze wird nicht als Diagnosefehler klassifiziert.

Archivierung und Unverändertheit
Autorantwort, Zugriffsprotokoll und zugehörige Autoren-Hashliste sind zusätzlich bytegleich in archive/ gespeichert. Die Originaldateien wurden nicht verändert. Die früheren Zwischenberichte einschließlich der damaligen INCONCLUSIVE-Vertragsanalyse bleiben unverändert als historische Dokumente erhalten; final-status.json hält die jetzt verbindliche Abschlussfeststellung fest.

Die finale Kontrolle prüft die vorhandenen Inventare und bekannten separat übergebenen Hashanker. Ihr maschinenlesbares Ergebnis liegt in final-integrity-check.json. Der Generator-B-Artefaktsatz bleibt versiegelt. Der Diagnosecode ist bytegleich zum eingefrorenen Stand. Die Prüfung betrifft die erfassten lokalen Dateien; sie ist kein neuer wissenschaftlicher Audit und kein Betriebssystem-Zugriffsnachweis. Das Zugriffsprotokoll bleibt ein Autorenprotokoll mit geteilter Filesystem-Berechtigung.

Keine Generator-B-Development- oder Testfälle wurden diagnostiziert. Keine Bridge wurde implementiert, keine Fallgeneration oder Korrektur vorgenommen, kein Testvertrag umdefiniert. Die 60 versiegelten Datensätze wurden keinem Prüfling übergeben. Datei-Hashing zur Integritätskontrolle ist keine Fallauswertung. Alte formale Korpusvalidierung wird nicht als Diagnoseausführung gezählt.

Optionenanalyse
Die sechs geforderten Aspekte jeder Option sind in options-analysis.txt und options-analysis.json dokumentiert:
A: neuer abgeleiteter Prüfling mit Originalform-Frontend und unverändertem relationalem Kern;
B: eigenständiger neuer Originalform-Prüfling;
C: aktuellen Nichtausführungsbefund archivieren und einen späteren getrennten Versuch separat definieren.
Keine Option wurde gewählt oder implementiert. Keine neue Experimentdefinition, Datenbasis, Laufkriterien, Runtime, Infrastruktur oder Sandbox wurde eingeführt. Ergebnisse eines späteren neuen Prüflings dürften weder rückwirkend dem alten Instrument zugerechnet noch unmittelbar mit 48/48 verglichen werden.

STOP. Bericht vorgelegt; keine weitere Experimentstufe gestartet.
