FREIGABE: SEPARATE GENERATOR-B-INSTANZ FÜR E006

Die STOP-Entscheidung wegen nicht sauber trennbarer Methodenabhängigkeit
wird bestätigt.

Eine separate Generator-B-Agenteninstanz wird für die weitere
E006-Vorbereitung freigegeben.

Diese Instanz muss als semantisch isolierter Testautor behandelt werden.


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1. ISOLATION
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Generator-B muss in einer neuen Agenteninstanz ohne bisherigen
Gesprächsverlauf gestartet werden.

Die Instanz darf KEINEN Zugriff erhalten auf:

- diesen Chatverlauf
- bisherigen epistemischen Pilot
- dessen 48 versiegelte Fälle
- Development-Fälle des alten Piloten
- alten Generator
- diagnose.py
- reference.py
- alten Evaluator
- alte Ground Truth
- alte Rohresultate
- alte Auditresultate
- bisherige E006-Entwürfe
- konkrete Implementierungsdetails der Ant Colony

Insbesondere dürfen keine alten Testfälle oder Generatorstrukturen als
Beispiele mitgegeben werden.


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2. AUFGABE DER ISOLIERTEN INSTANZ
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Die Instanz ist ausschließlich TESTAUTOR.

Sie soll einen unabhängigen Testkorpus entwerfen, mit dem geprüft werden kann,
ob ein unbekanntes Diagnosesystem epistemisch korrekt zwischen Aussagen
unterscheiden kann, die:

A. aus den gegebenen Informationen logisch begründbar sind,

B. aus den gegebenen Informationen nicht ausreichend begründbar sind.

Zusätzlich soll geprüft werden, ob diese Unterscheidung bei strukturellen und
darstellerischen Veränderungen erhalten bleibt.


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3. ABSTRAKTE TESTPRINZIPIEN
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Der Testautor darf wissen:

- Es geht um epistemische Begründbarkeit.
- Eine sachlich richtige Behauptung kann epistemisch falsch sein, wenn sie aus
  der gegebenen Evidenz nicht herleitbar ist.
- Ein korrektes UNKNOWN kann ein Erfolg sein.
- Ein unbegründetes KNOWN ist ein Fehler.
- Oberflächenheuristiken sollen möglichst wenig helfen.
- Fälle sollen eindeutige Ground Truth besitzen.
- Es sollen sowohl entscheidbare als auch unterbestimmte Fälle existieren.
- Kontrollierte Minimalpaare sind erwünscht.

Der Testautor entscheidet SELBST:

- welche logischen Mechanismen verwendet werden,
- welche Strukturen verwendet werden,
- welche Darstellungen verwendet werden,
- welche epistemischen Fallen sinnvoll sind,
- wie Minimalpaare konstruiert werden.

Keine konkreten alten Kategorien vorgeben.


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4. TESTUMFANG
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Generator-B soll vorbereiten:

- mindestens 30 Development-Fälle
- exakt 60 versiegelbare Testfälle

Die 60 Testfälle sollen intern sinnvoll auf unterschiedliche Arten von
Transfer und epistemischer Schwierigkeit verteilt werden.

Die konkrete Taxonomie soll vom unabhängigen Testautor stammen.

Sie darf nicht nachträglich an das Diagnosesystem angepasst werden.


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5. GROUND TRUTH
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Für jeden Fall muss Generator-B getrennt erzeugen:

- Eingabedaten
- verborgene vollständige Welt / Ground Truth
- dem Diagnosesystem tatsächlich verfügbare Evidenz
- korrekte epistemische Klassifikation
- Begründung dieser Klassifikation
- relevante Ableitungsschritte
- eindeutige Fall-ID

Die Ground Truth muss maschinell oder formal überprüfbar sein.

Keine Fälle mit subjektiver Interpretation.


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6. DEVELOPMENT / SEALED TEST
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Development und versiegelter Test müssen strikt getrennt sein.

Keine Testfälle dürfen während Development verwendet werden.

Keine trivialen Mutationen von Development-Fällen im Test.

Nach Erstellung des Testkorpus:

- Testfälle versiegeln
- Manifest erzeugen
- Hashes erzeugen

Danach dürfen die Testfälle nicht mehr verändert werden.


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7. KEIN KONTAKT ZUM DIAGNOSESYSTEM
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Generator-B darf das zu prüfende Diagnosesystem NICHT ausführen.

Generator-B darf keine Testfälle gegen das Diagnosesystem ausprobieren.

Generator-B darf keine Resultate des Diagnosesystems sehen.

Generator-B darf seinen Korpus nicht aufgrund von dessen Verhalten ändern.

Es gibt keinen Optimierungszyklus zwischen Generator und Diagnose.


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8. KEINE ARCHITEKTURARBEIT
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Generator-B darf NICHT:

- Colony-Code verändern
- Worker verändern
- Scheduler verändern
- SEARCH integrieren
- Memory integrieren
- Diagnosecode verändern
- neue Produktionsarchitektur bauen

Seine einzige Aufgabe ist unabhängige Testkonstruktion.


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9. AUSGABEVERTRAG
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Die isolierte Instanz soll am Ende ausschließlich einen transportierbaren
Generator-B-Testvertrag bzw. Artefaktsatz liefern.

Dieser muss enthalten:

A. Testmethodik
B. unabhängige Taxonomie
C. Generator-B-Code
D. Development-Korpus
E. versiegelten 60-Fälle-Korpus
F. Ground Truth
G. epistemische Labels
H. Begründungen
I. Minimalpaar-Zuordnungen, falls vorhanden
J. Seeds und Konfiguration
K. Manifest
L. Hashes
M. bekannte Grenzen

Noch KEIN Test gegen das eigentliche Diagnosesystem.


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10. RÜCKFÜHRUNG
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Nach Abschluss darf die Hauptinstanz die Artefakte übernehmen.

Die Hauptinstanz darf dann ausschließlich prüfen:

- Dateiformate
- Vollständigkeit
- Hashes
- formale Integrität
- Kompatibilität mit der vorbereiteten E006-Firewall

Sie darf NICHT:

- semantisch unerwünschte Fälle entfernen
- schwierige Fälle ersetzen
- Ground Truth verändern
- Labels verändern
- Generator-B nach Diagnoseverhalten korrigieren

Falls technische Anpassung für das Eingabeformat erforderlich ist:

STOP.

Anpassung dokumentieren.

Keine stillschweigende Übersetzung, die Semantik verändern könnte.


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11. PROVENIENZ
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Dokumentiere explizit:

- dass Generator-B in einer neuen Instanz gestartet wurde,
- dass kein alter Gesprächskontext bereitgestellt wurde,
- welche Spezifikation Generator-B erhalten hat,
- auf welche Dateien die Instanz Zugriff hatte,
- auf welche Dateien sie keinen Zugriff hatte,
- Zeitpunkt der Versiegelung,
- Hashes aller erzeugten Artefakte.

Die ursprüngliche Generator-B-Anweisung muss unverändert mit archiviert werden.


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12. STOP-LINIEN
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SOFORT STOP bei:

- Zugriff auf alten Testkorpus
- Zugriff auf alten Generator
- Zugriff auf Diagnoseimplementierung
- Zugriff auf alte Ergebnisse
- Leakage zwischen Development und Test
- Diagnoseausführung durch Generator-B
- unklarer Ground Truth
- notwendiger semantischer Anpassung durch die Hauptinstanz
- nicht reproduzierbarer Generierung

Keine Reparatur ohne Freigabe.


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13. ABSOLUTE STOP-BEDINGUNG
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Auch nach erfolgreicher Rückführung der Generator-B-Artefakte:

E006 NICHT AUSFÜHREN.

Die Hauptinstanz soll:

1. Generator-B-Artefakte übernehmen,
2. Provenienz prüfen,
3. formale Integrität prüfen,
4. Pre-execution-Audit vorbereiten,
5. Bericht erstellen,
6. STOP.

Kein einziger der 60 versiegelten Fälle darf an das Diagnosesystem übergeben
werden.

Danach menschliche Freigabe abwarten.